Mitgliedsbeiträge für |
Mitgliedsbeitrag
jährlich |
halbjährlich einschl. 2€ VwZ* |
vierteljährlich einschl. 4€ VwZ* |
Aktive Einzelmitglieder |
228€ |
115€ |
58€ |
Jugendliche bis einschl. 18 Jahre, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige |
120€ |
61€ |
31€ |
Familien/ Lebensgemeinschaften |
320€ |
161€ |
81€ |
über 18jährige in Familie |
72€ |
37€ |
19€ |
Fördernde /Auswärtige Mitglieder |
72€ |
37€ |
19€ |
Fördernde Mitglieder Ehepaare/Lebensgemeinschaften |
112€ |
57€ |
29€
|
Die Beitragszahlung erfolgt mittels Lastschriftverfahrens, und zwar jährlich zum 5. März, halbjährlich zum 15. Februar und 15. August, vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Für Halbjahres- bzw. Vierteljahreszahler wird ein *Verwaltungskostenzuschlag (VwZ) von € 1.- pro Einzug erhoben.
Aufnahmegebühr:
Zum Ausgleich für die in den vergangenen jahren von Mitgliedern geleisteten Arbeitsdienste und finanziellen Aufwendungen für Haus und Boote beträgt die Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder über 18 Jahre 50 €. Dieser Betrag wird zusammen mit dem 1. Beitrag fällig. Für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Mitglieder anderer Rudervereine wird keine Aufnahmegebühr verlangt.
Arbeitsdienst ist von jedem aktiven Mitglied zu leisten, und zwar bei jährlich geruderten 50 bis 99 km im Umfang von 5 Stunden, ab 100 km insgesamt 10 Stunden. Er besteht wahlweise aus Stegdienst, handwerklicher oder/und gärtnerischer Tätigkeit sowie Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von vereinsinternen Veranstaltungen. Kommt ein Mitglied dieser Verpflichtung nicht nach, so ist je nicht geleisteter Stunde Arbeitsdienst ein Betrag von 10€ zu entrichten.
